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BGH, 19.10.1977 - IV ZR 64/77 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Antrags auf Heraufsetzung eines Streitwertes
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.07.1964 - VII ZR 113/63
Auszug aus BGH, 19.10.1977 - IV ZR 64/77
Dagegen ist bei einem Rechtsmittel der beklagten Partei das Interesse maßgebend, das diese Partei daran hat, die Rechenschaft nicht ablegen oder die Auskunft nicht erteilen zu müssen (so die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes, vgl. BGH NJW 1964, 2061; 1970, 1083). - BGH, 12.10.1977 - IV ZR 40/77
Voraussetzungen einer Beschwer durch die Verurteilung zur Auskunftserteilung - …
Auszug aus BGH, 19.10.1977 - IV ZR 64/77
Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die vom Berufungsgericht dem Beklagten auferlegte Rechenschaftsablegung diesem solche Mühen und Kosten verursachen würde, daß die Annahme eines über 20.000,00 DM hinausgehenden Interesses gerechtfertigt wäre (vgl. im übrigen Beschluß des Senats vom 12. Oktober 1977 - IV ZR 40/77).
- BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 121/84
Streitwert bei Auskunftsansprüchen - Abwägung zwischen Auskunftsinteresse und …
Legt, wie im vorliegenden Fall, die zur Auskunftserteilung verurteilte Partei ein Rechtsmittel ein, so kommt es auf das Interesse an, das die Partei daran hat, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (vgl. BGH Urteil vom 9. Juli 1964 - VII ZR 113/63 - NJW 1964, 2061; Beschluß vom 23. März 1970 - VII ZR 137/68 - NJW 1970, 1083; Urteil vom 15. Juni 1970 - II ZR 150/69 - WM 1970, 1226; Beschluß vom 12. Oktober 1977 - IV ZR 40/77 - MDR 1978, 213; Beschluß vom 19. Oktober 1977 - IV ZR 64/77 - KostRspr ZPO § 3 Nr. 403 sowie den vom Berufungsgericht zitierten - nicht veröffentlichten - Senatsbeschluß vom 28. März 1984 - IVb ZB 13/84). - BGH, 17.03.1983 - IX ZR 105/82
Verurteilung einer Partei zur Rechenschaftslegung - Wert einer Beschwerde
Bei Verurteilung einer Partei zur Rechenschaftslegung ist für die Beschwerde das Interesse maßgebend, das die Partei daran hat, die Rechenschaft nicht ablegen zu müssen (BGH ständig; vgl. LM ZPO § 3 Nr. 27 = NJW 1964, 20615 LM ZPO § 3 Nr. 42 - NJW 1970, 10835 LM ZPO § 3 Nr. 53 - MDR 1978, 213; B. v. 19. Oktober 1977 - IV ZR 64/77 = KostRspr § 3 ZPO Nr. 403) Dabei ist erheblich, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erfüllung des Anspruchs erforderlich macht.